Allgemeine Geschäftsbedingungen

AGB Kapfwald Appartements

Vertragspartner:

Benner‘s Hotel GmbH & Co. KG
Gartenstraße 13
78073 Bad Dürrheim
Deutschland

info@kapfwald-appartements.de
www.kapfwald-appartements.de

1 Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Leistungen, die Kapfwald Appartements gegenüber dem Gast, dem Veranstalter oder sonstigen Vertragspartnern (im Folgenden „Vertragspartner“) erbringt. Die Kapfwald Appartements sind berechtigt, ihre Leistungen durch Dritte zu erfüllen.

  1. Diese AGB beziehen sich auf alle Vertragsarten, die mit den Kapfwald Appartements abgeschlossen werden. Die AGB gelten auch für alle künftigen Geschäfte mit dem Vertragspartner.
  2. AGB des Vertragspartners finden keine Anwendung, auch wenn die Kapfwald Appartements diesen nicht ausdrücklich widersprechen. Gegenbestätigungen des Vertragspartners unter Hinweis auf seine AGB werden hiermit widersprochen.

2 Vertragsschluss

  1. Der jeweilige Vertrag kommt grundsätzlich nach mündlichem oder schriftlichem Antrag oder in Textform gehaltenen des Vertragspartners und durch die Annahme der Kapfwald Appartements zustande. Den Kapfwald Appartements steht es frei, den Antrag schriftlich, mündlich, in Textform (E-Mail) oder schlüssig, durch Leistungserbringung anzunehmen.
  2. Schließt der Vertragspartner einen sog. Kontingentvertrag ab, haftet der Vertragspartner für sämtliche Schaden, die der Endnutzer schuldhaft verursacht.
  3. Die Unter- oder Weitervermietung oder die unentgeltliche Nutzung der überlassenen Zimmer durch Dritte sowie die Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken ist nur gestattet, wenn die Kapfwald Appartements dies ausdrücklich gestatten. Die Kapfwald Appartements können hier nach eigenem Ermessen auf Anfrage eine schriftliche Ausnahme erteilen.
  4. Es darf nicht mit mehr als der im Vertrag angegebenen maximalen Personenzahl belegt werden.

3 Nutzung, Übergabe, An- und Abreise, Rauchverbot

  1. Der Vertragspartner hat keinen Anspruch auf Nutzung einer bestimmten Ferienwohnung. Sollten Ferienwohnungen nicht verfügbar sein, werden die Kapfwald Appartements den Vertragspartner unverzüglich hierüber informieren und gleichwertigen Ersatz in einer räumlich nahen gelegenen Beherbergung gleicher Kategorie anbieten. Lehnt der Vertragspartner ab, so hat der Kapfwald Appartements vom Vertragspartner erbrachte Leistungen unverzüglich zu erstatten.
  2. Die Ferienwohnung wird dem Vertragspartner in einem ordentlichen und sauberen Zustand mit vollständigem Inventar übergeben. Sollten Mängel bestehen oder während der Mietzeit auftreten, ist Kapfwald Appartements unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Das Inventar ist schonend und pfleglich zu behandeln und ist ausschließlich für den Verbleib in der Ferienwohnung vorgesehen. Das Verstellen von Betten und anderen Möbelstücken ist untersagt.
  3. Der Vertragspartner haftet für das Verschulden seiner Begleitpersonen. Bei einem vertragswidrigen Gebrauch der Ferienwohnung wie Untervermietung, Überbelegung, Störung des Hausfriedens etc. kann der Vertrag fristlos gekündigt werden.
  4. Gebuchte Ferienhäuser stehen dem Vertragspartner am Anreisetag ab 16 Uhr zur Verfügung. Der Vertragspartner hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung.
  5. Die Ferienhäuser müssen am Abreisetag bis 10 Uhr geräumt sein. Für die verlängerte Nutzung der Ferienwohnung wird dem Vertragspartner 100% des Übernachtungspreises in Rechnung gestellt.
  6. In sämtlichen Einrichtungen ist das Rauchen verboten. Auf dem Balkon, der Terrasse oder im Freien darf geraucht werden. Bei Verstoß wird dem zuwiderhandelnden Gast eine Extrareinigungsgebühr von mindestens 150,00 Euro in Rechnung gestellt. Sollte durch einen Verstoß gegen dieses Rauchverbot eine Weitervermietung wegen anhaltender Geruchsbelästigung nicht möglich sein, so behalten sich die Kapfwald Appartements vor, den zuwiderhandelnden Gast in voller Höhe mit dem Umsatzausfall zu belasten, auch nach dessen Abreise. die durch ihn oder durch Dritte, die auf dessen Veranlassung die Leistungen der Kapfwald Appartements erhalten, verursacht werden.

4 Tierhaltung

  1. Die Zurverfügungstellung der Ferienwohnungen erfolgt ausschließlich zu Beherbergungszwecken. Tiere dürfen nicht in die Kapfwald Appartements mitgebracht werden. nur nach vorheriger Zustimmung der Kapfwald Appartements und gegen eine besondere Vergütung in den Beherbergungsbetrieb gebracht werden.

5 Zahlungsbedingungen

  1. Die Preise der jeweiligen Leistungen bestimmen sich nach der zum Zeitpunkt der Leistungserbringung gültigen Preisliste der Kapfwald Appartements. Die Preise für zusätzliche Leistungen (nicht Übernachtungsrate) sowie sämtliche Preise aller Ferienwohnungen oder sonstigen Leistungen verstehen sich inklusive der z. Zt. gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer und öffentlicher Abgaben wie z.B. der Kurtaxe. Die jeweiligen Beträge werden in der Rechnung gesondert ausgewiesen. Erhöhungen der Umsatzsteuer gehen zu Lasten des Vertragspartners. Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und erster Vertragsleistung 120 Tage, so haben die Kapfwald Appartements das Recht, Preiserhöhungen bis maximal 15% vorzunehmen. Nachträgliche Änderungen der Leistungen können zu Veränderungen der Preise führen. Die Kapfwald Appartements sind berechtigt, bei Vertragsschluss vom Vertragspartner eine Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung bis zu 100% der gesamten Zahlungsverpflichtung des Vertragspartners zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag festgehalten werden.
  2. Rechnungen sind, wenn nicht anders geregelt, grundsätzlich per Kreditkarte zu zahlen. Die Kapfwald Appartements sind berechtigt, Devisen, Schecks und Kreditkarten zurückzuweisen.
  3. Gutscheine (Voucher) von Reiseveranstaltern werden nur akzeptiert, wenn mit dem betreffenden Unternehmen ein Kreditabkommen besteht bzw. wenn entsprechende Vorauszahlungen geleistet wurden. Eine Erstattung nicht in Anspruch genommener Leistungen ist ausgeschlossen.
  4. Die Erstellung einer Gesamtrechnung entbindet nicht von der fristgerechten Zahlung der Einzelrechnungen. Ein Zahlungsverzug auch nur einer Einzelrechnung berechtigt die Kapfwald Appartements, alle weiteren und zukünftigen Leistungen zurückzuhalten und die Erfüllung der Leistungen von einer Sicherheitsleistung in Hohe von bis zu 100 % der noch ausstehenden Zahlung abhängig zu machen.
  5. Für jede Mahnung wird eine Mahngebühr in Höhe von 10,00 Euro fällig. Alle weiteren anfallenden Inkassokosten gehen zu Lasten des Vertragspartners.
  6. Der Vertragspartner kann gegenüber einer Forderung den Kapfwald Appartements nur aufrechnen, wenn seine Forderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist. Sinngemäß gilt dies für die Ausübung eines Zurückbehaltungsrechtes wegen eigener Forderungen des Vertragspartners. Ansprüche und sonstige Rechte dürfen nur mit schriftlicher Zustimmung der Kapfwald Appartements abgetreten werden.
  7. Nutzt der Vertragspartner für die Bezahlung von Leistungen mit Vorauszahlungspflicht (z.B. allgemeine Bestellungen mit Vorauszahlung, garantierte Buchung oder Gutscheine) eine Kreditkarte, ohne diese körperlich vorzulegen (z.B. über Telefon, Internet o.a.), ist der Vertragspartner im Verhältnis zu den Kapfwald Appartements nicht berechtigt, seinem Kreditkarteninstitut gegenüber dieser Belastung zu widerrufen.

6 Leistungsstornierung/ Leistungsreduzierung

  1. Reservierungen des Vertragspartners sind nach der Annahme der Kapfwald Appartements für beide Vertragspartner verbindlich. Bei einer Stornierung bzw. Reduzierung des Buchungszeitraums durch den Vertragspartner hat dieser, soweit nicht anders vereinbart, folgenden Schadenersatz zu leisten:
  • Bei Buchung einer oder mehrerer Ferienwohnungen: Schadenersatz i.H.v. 100% des Wertes der bestellten Leistungen, wenn die schriftliche Stornierung bzw. Reduzierung weniger als 24 Stunden bis zur vertraglich vereinbarten Zeit vor Beginn des Leistungszeitraums den Kapfwald Appartements zugeht.
  • Bei Buchung einer oder mehrerer Ferienwohnungen: Im Falle einer Stornierung am Anreisetag oder einer Nichtanreise werden 100 % berechnet.
  1. Kann der Vertragspartner am Tag der Anreise nicht im Beherbergungsbetrieb erscheinen, weil durch unvorhersehbare außergewöhnliche Umstände (z.B. extremer Schneefall, Hochwasser etc.) sämtliche Anreisemöglichkeiten unmöglich sind, ist der Vertragspartner nicht verpflichtet, das vereinbarte Entgelt für die Tage der Anreise zu bezahlen.
  2. Kapfwald Appartements erfüllen sämtliche Hygienestandarts, die die Coronapandemie abverlangt haben. Der Ausbruch einer erneuten Corona-Pandemie („Coronawelle“) oder einer mit Corona vergleichbaren pandemischen Atemwegserkrankung stellt keinen unvorhersehbaren außergewöhnlichen Umstand im Sinne der Ziffer 2 dar.
  3. Der Vertragspartner ist berechtigt, den Nachweis zu führen, dass der Schaden der Kapfwald Appartements nicht gegeben oder geringer ist.
  4. Wir raten zu einer Reiserücktrittsversicherung Ihrer Wahl.

7 Rücktrittsrechte

  1. Die Kapfwald Appartements sind nach den gesetzlichen Regelungen zum Rücktritt vom Vertrag (§ 323 BGB) bzw. zur Kündigung des Vertrages (§314) berechtigt, wenn:
    • der Vertragspartner eine fällige Leistung nicht erbringt,
    • die Erfüllung des Vertrages wegen höherer Gewalt, Streik oder anderer von den Kapfwald Appartements nicht zu vertretenden Umstande unmöglich ist,
    • der Vertragspartner irreführende oder falsche Angaben über wesentliche Daten macht,
    • der Vertragspartner den Namen der Kapfwald Appartements mit werbenden Maßnahmen ohne vorherige schriftliche Zustimmung gebraucht,
    • vertragsgegenständliche Räume ganz oder teilweise ohne schriftliche Zustimmung der Kapfwald Appartements untervermietet werden,
    • die Kapfwald Appartements begründeten Anlass zu der Annahme haben, dass die Inanspruchnahme der Leistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen der Kapfwald Appartements in der Öffentlichkeit gefährden kann,
    • die Kapfwald Appartements sind ferner aufgrund unvermeidbarer, außergewöhnlicher Umstände an der Erfüllung des Vertrags gehindert.
  1. Die Kapfwald Appartements haben den Vertragspartner von der Ausübung des Rücktritts/der Kündigung unverzüglich, spätestens innerhalb von 14 Tagen nach Bekanntwerden des Grundes, schriftlich in Kenntnis zu setzen. Die Vertragsaufhebung durch die Kapfwald Appartements begründet keine Ansprüche des Vertragspartners auf Schadenersatz oder sonstige Ausgleichsleistungen. Ein Anspruch der Kapfwald Appartements auf Ersatz eines ihm entstandenen Schadens und der von ihm getätigten Aufwendungen bleibt im Falle der berechtigten Vertragsbeendigung unberührt.

8 Haftung der Kapfwald Appartements, eingebrachte Gegenstände, Verjährung

  1. Die Kapfwald Appartements haften für alle gesetzlichen und vertraglichen Ansprüche grundsätzlich nur bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten. Hiervon ausgenommen sind Schadensersatzansprüche des Vertragspartners aus der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit, sowie die Haftung für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung der Kapfwald Appartements, ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.
  2. Eine Haftung der Kapfwald Appartements für Folgeschäden oder mittelbare Schaden ist ausgeschlossen.
  3. Haftungsausschlüsse und —Beschränkungen gelten in gleicher Weise zu Gunsten aller zur Erfüllung seiner Vertragspflichten durch die Kapfwald Appartements eingesetzte Unternehmen, ihrer Subunternehmer und Erfüllungsgehilfen. Sie gelten nicht, wenn die Kapfwald Appartements eine Garantie für die Beschaffenheit einer Sache oder eines Werkes übernimmt oder bei arglistig verschwiegenen Fehlern.
  4. Der Vertragspartner ist verpflichtet, erkennbare Mängel unverzüglich, spätestens bei Abreise, den Kapfwald Appartements anzuzeigen.
  5. Für eingebrachte Gegenstände des Vertragspartners gelten die gesetzlichen Bestimmungen der §§ 701 ff BGB.
  6. Fahrzeuge, die auf dem Grundstück der Kapfwald Appartements abgestellt werden, auch entgeltlich, begründen keinen Verwahrungsvertrag. Bei Beschädigung oder Verlust auf dem Grundstück der Kapfwald Appartements abgestellter Fahrzeuge und deren Inhalt haften die Kapfwald Appartements nicht.
  7. Zurückgebliebene Sachen des Vertragspartners/Übernachtenden werden nur auf Anfrage, Risiko und Kosten des Vertragspartners nachgesandt. Die Kapfwald Appartements bewahren die Sachen 3 Monate auf und berechnet dafür eine angemessene Geldleistung. Danach werden die Sachen, sofern ein erkennbarer Wert besteht, dem lokalen Fundbüro übergeben.
  8. Sämtliche Ansprüche des Vertragspartners gegen die Kapfwald Appartements aus oder im Zusammenhang mit dem Vertrag verjähren nach Ablauf eines Jahres, beginnend mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und der Vertragspartner von dem Anspruch begründenden Umständen Kenntnis erlangt oder ohne grobe Fahrlässigkeit erlangt haben musste.

9 Aufrechnung

Der Vertragspartner kann gegenüber einer Forderung den Kapfwald Appartements nur aufrechnen, wenn seine Forderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist. Sinngemäß gilt dies für die Ausübung eines Zurückbehaltungsrechtes wegen eigener Forderungen des Vertragspartners. Anspruche und sonstige Rechte dürfen nur mit schriftlicher Zustimmung der Kapfwald Appartements abgetreten werden.

10 Zusätzliche Bestimmungen für Pauschalreiseverträge

  1. Besteht die Leistungspflicht der Kapfwald Appartements neben der Gewährung von Kost und Logis in der Organisation eines Freizeitprogramms als entgeltliche Eigenleistung, so begründet dies einen sog. Pauschalreisevertrag.
  2. Wegen Veränderungen, Abweichungen oder Reduzierungen einzelner Leistungen im Rahmen eines Pauschalreisevertrages, die nach Vertragsschluss notwendig werden, kann der Vertragspartner keine Ansprüche geltend machen, wenn sie lediglich unerheblich sind.
  3. Werden vereinbarte und zur Verfügung gestellte Leistungen vom Vertragspartner nicht in Anspruch genommen, ist eine Herabsetzung oder Rückvergütung des Gesamtentgeltes nicht möglich.
  4. Die Kapfwald Appartements haften nicht für Schäden, die der Vertragspartner anlässlich der Inanspruchnahme einer Sonderleistung eines Dritten erleidet. Der Vertragspartner wird insoweit auf die Durchsetzung seiner Ansprüche gegenüber dem jeweiligen Veranstalter der Sonderleistung verwiesen.

11 Technische Einrichtungen und Anschlüsse

  1. Der Gast haftet für Schäden, die durch von ihm eingebrachte elektronische Geräte entstehen. Eine Haftung der Kapfwald Appartements, die durch den Gast eingebrachte elektronische Geräte entstehen ist ausgeschlossen, es sei denn, die Kapfwald Appartements treffen ein grob fahrlässiges oder vorsätzliches (Mit-) Verschulden. Soweit die Kapfwald Appartements für den Gast auf dessen Veranlassung technische und sonstige Einrichtungen von Dritten beschaffen, handeln sie im Namen, in Vollmacht und auf Rechnung des Gastes. Der Gast haftet für die pflegliche Behandlung und die ordnungsgemäße Rückgabe. Er stellt den Kapfwald Appartements von allen Ansprüchen Dritter aus der Überlassung dieser Einrichtungen frei.
  2. Die Verwendung von eigenen elektrischen Anlagen des Gastes unter Nutzung des Stromnetzes der Kapfwald Appartements bedarf dessen Zustimmung. Durch die Verwendung dieser Geräte auftretende Störungen oder Beschädigungen an den technischen Anlagen der Kapfwald Appartements gehen zu Lasten des Gastes und der Gast haftet dafür, soweit die Kapfwald Appartements diese nicht zu vertreten haben. Die durch die Verwendung entstehenden Stromkosten können die Kapfwald Appartements pauschal erfassen und berechnen.
  3. Störungen an von den Kapfwald Appartements zur Verfügung gestellten technischen oder sonstigen Einrichtungen werden nach Möglichkeit umgehend beseitigt. Zahlungen können nicht zurückbehalten oder gemindert werden, soweit die Kapfwald Appartements diese Störungen nicht zu vertreten haben.
  4. Der Vertragspartner ist berechtigt, die vorhandenen Wallboxen auf Anfrage und ein Entgelt zu nutzen. Für diese Wallboxen gilt ein besonders hoher Schutzlevel. Ihnen wird beim Aufladen eines Autos über mehrere Stunden eine enorme Leistung Steckdosen und Kabel können heiß werden, Kurzschlüsse und Brände auslösen, wenn sie nicht hundertprozentig intakt sind. Der Vertragspartner haftet für alle Schäden, die er im Zusammenhang mit der Benutzung der Wallboxen verursacht. Auf § 3 Ziffer 5 wird verwiesen.

12 Rechtswahl, Erfüllungsort, Gerichtsstand

  1. Es gilt deutsches Recht. Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit hierdurch der durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates des gewöhnlichen Aufenthaltes des Verbrauchers gewährte Schutz nicht entzogen wird (Günstigkeitsprinzip).
  2. Erfüllungsort für alle Leistungen aus den mit uns bestehenden Geschäftsbeziehungen sowie Gerichtsstand ist unser Sitz in Bad Dürrheim, soweit Sie nicht Verbraucher, sondern Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen sind. Dasselbe gilt, wenn Sie keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland oder der EU haben oder der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. Die Befugnis, auch das Gericht an einem anderen gesetzlichen Gerichtsstand anzurufen, bleibt hiervon unberührt.
  3. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden ausdrücklich keine Anwendung.

13 Salvatorische Klausel

Sollte eine oder mehrere Bestimmungen in dieser AGB unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem mit der unwirksamen Bestimmung verfolgten wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.